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Pflegekosten von der Steuer absetzen

Geschrieben von Johannes Schleicher am 4. Januar 2022
Kategorie: Pflegegesetze

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Wer Ausgaben für die Pflege hat, kann diese von der Steuer absetzen. Das gilt für die Kosten der eigenen Pflege wie auch für die von Angehörigen. Hier erfahren Sie, was Sie bei Ihrer Steuererklärung angeben sollten, um Ihre Pflegekosten von der Steuer abzusetzen, und was es dabei alles zu beachten gilt.

Inhalt:

Nützliche Beiträge

Was sind Pflegekosten?

Pflegekosten entstehen beispielsweise bei der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim, bei Kurzzeitpflege und Tagespflege, bei Maßnahmen zu barrierefreiem Bauen, dem Gebrauch Pflegehilfsmittel etc.

Alle Ausgaben, die für Pflege getätigt werden, sind Pflegekosten.

Auch durch Fahrtkosten, die mit der Pflege in Verbindung stehen, entstehen Pflegekosten.

Wie kann ich Pflegekosten absetzen?

Pflegekosten lassen sich entweder als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.

Als außergewöhnliche Belastung bezeichnet man Kosten, die der Pflege halber unvermeidlich höher ausfallen als bei anderen Steuerzahlern in einer ähnlichen familiären und finanziellen Situation.

Eine außergewöhnliche Belastung liegt dann vor, wenn Pflegebedürftigkeit oder eine Krankheit durch einen Pflegegrad "anerkannt" wurde.

Sämtlich Informationen zu den Pflegegraden finden Sie hier ausführlich beschrieben.

Das ist deshalb wichtig, weil es altersbedingte Kosten ausschließt, die nicht mit einem Pflegegrad einhergehen. Diese können dann folglich auch nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen beziehen sich auf Leistungen, die nicht unter die außergewöhnliche Belastung fallen, mitunter jedoch trotzdem von der Steuer abgesetzt werden können.

Das betrifft beispielsweise die Unterstützung beim Kochen, bei der Körperpflege, beim Hausputz oder bei der Gartenarbeit. Auch Baumaßnahmen für die Barrierefreiheit fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Das bezieht sich aber nur auf die Arbeit an sich, nicht auf die Materialien, die dazu verwendet werden.

Zur Info

Zur Finanzierung von Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen haben wir bereits einen Beitrag geschrieben, der Ihnen erklärt, wo Sie Hilfe finden können.

Altersbedingte Pflege zuhause

Bei der altersbedingten Pflege zuhause tritt ein Sonderfall in Kraft. Weiter oben wurde erwähnt, dass die außergewöhnliche Belastung nicht bei altersbedingter Pflege greift. Als haushaltsnahe Dienstleistung kann man diese jedoch absetzen.

Ein Beispiel

Herr Schiffer hat insgesamte Pflegekosten von 5.500€. Davon kann er 4.000€ als außergewöhnliche Belastung absetzen, 1.500€ gelten jedoch als zumutbare Belastung, können also nicht von der Steuer abgesetzt werden. allerdings greift dann hier der §35a EStG, weshalb 20% der 1.500€ absetzbar sind.

Welche Gelder kann ich absetzen?

Absetzen können Sie außergewöhnliche Belastungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen erst, wenn folgende Beträge von den insgesamten Kosten abgezogen wurden:

  • Pflegegeld
  • Gelder von zusätzlichen Versicherungen
  • Einkommen der pflegebedürftigen Person
  • Ersparnisse der pflegebedürftigen Person
  • Nachlass

Wenn wegen eines Umzugs in ein Pflegeheim das bisherige Zuhause aufgelöst wird, greift die Haushaltsersparnis. Diese besagt, dass pauschal 9.168€ (Stand: 2019) durch den Umzug ins Pflegeheim gespart werden, weshalb dieser Betrag von den bestehenden Kosten abgezogen wird. Erst der Restbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden.

Wie viel kann ich sparen, was muss ich zahlen?

Pflegegeld

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann man 20% von maximal 20.000€, also maximal 4.000€ pro Jahr, einsparen. Bei den außergewöhnlichen Belastungen gestaltet sich das Ganze ein wenig komplizierter.
Generell verläuft es umgekehrt: Man spricht hier von einer zumutbaren Belastung, die der Steuerzahler selbst zahlen muss. Der Rest wird erlassen. Wieviel Geld eine zumutbare Belastung entspricht, das richtet sich nach Familienstand, Einkommen und der Anzahl der Kinder, die man hat.

Gemäß § 33 EStG wird das Jahreseinkommen in drei Stufen eingeteilt:

Jahreseinkommen bruttobis 15.340€von 15.340€ bis 51.130€über 51.130€
Ledig ohne Kinder5%6%7%
Verheiratet ohne Kinder4%5%6%
Mit 1 od. 2 Kindern2%3%4%
Mit mehr als 2 Kindern1%1%1%

Dieser Betrag, der bei dieser Rechnung herauskommt, ist die zumutbare Belastung. Der Rest kann abgesetzt werden.

Einen kleinen Kniff gibt es allerdings seit 2017 noch: Höher berechnet wird nicht das gesamte Einkommmen, sondern nur die Differenz zur nächsttieferen Stufe. Wenn Sie also beispielsweise ein Einkommen von 43.000€ im Jahr und kein Kind haben, werden

  • 15.340€ mit 5% berechnet (767€)
  • 43.000€ - 15.340€ = 27.660€ mit 6% berechnet (1659,6€)

Vorher wurde der gesamte Betrag mit 6% berechnet. Seit 2017 sind also nicht mehr 2,580€ noch zumutbar, sondern 2.426,6€ sind das Maximum der Zumutbarkeit.

Den Rest der außergewöhnlichen Belastungen, welcher diesen Betrag übersteigt, können Sie von der Steuer absetzen.

Der Pflege-Pauschbetrag

Der Pflege-Pauschbetrag ist eine Alternative zur Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung. Damit werden pauschal Pflegekosten angerechnet, die Sie dann absetzen können. Das lohnt sich dann, wenn die Kosten für die Pflege unter dem entsprechenden Betrag liegen.


Pflegen Sie mehrere Personen in der Häuslichkeit, erhalten Sie auch mehrfach den Pflege-Pauschbetrag. Sind mehrere Personen für die Pflege zuständig, wird der Pflege-Pauschbetrag entsprechend geteilt.

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, unter denen man den Pflege-Pauschbetrag nur in Anspruch nehmen kann:

  • Zwangsläufigkeit: Dabei geht es um das persönliche Verhältnis, in dem man zum pflegebedürftigen Menschen steht. Ist man verwandt, ist die Aufwendung zwangsläufig. Gleiches gilt auch für "enge persönliche Beziehungen".
  • Pflegebedürftigkeit: Die gepflegte Person muss einen er Pflegegrade 2 bis 5 oder einen Schwerbehindertenausweis ("H" oder "Bl") haben
  • Der Pflegende darf keine Einnahmen für die Pflege erhalten. Damit ist auch der Erhalt von Pflegegeld gemeint. Wenn man von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt wird, kann man den Pflegepauschbetrag geltend machen
  • Pflege in der Häuslichkeit: Die Pflege muss entweder in der Häuslichkeit der pfegebedürftigen Person oder der Pflegeperson stattfinden.

Höhe des Pflege-Pauschbetrags

PflegegradHöhe des Pflege-Pauschbetrags
Pflegegrad 10€
Pflegegrad 2600€
Pflegegrad 31.100€
Pflegegrad 41.800€
Pflegegrad 51.800€

Wenn die zu pflegende Person einen Schwerbehindertenausweis mit "H" oder "BI" besitzt, beläuft sich der Pflege-Pauschbetrag ebenfalls auf 1.800€.

Welche Dokumente benötige ich für die Steuererklärung?

dokumentation in der pflege

Prinzipiell ist das so wie mit allem anderen, was Sie von der Steuer absetzen. Sie sollten sämtliche Belege über angefallene Kosten aufbewahren, sodass Sie sie bei Bedarf vorzeigen können. Allerdings müssen Sie sie nicht zusammen mit der Steuererklärung abgeben.

Das betrifft:

  • Einstufung in den Pflegegrad
  • Versicherungsdokumente
  • Pflegekassendokumente
  • Rechnungen des Pflegedienstes
  • Nachweise über Krankheiten, die eine Betreuung erfordern
  • Rechnungen über Hilfsmittel und Medikamente
  • Belege zu Arztbesuchen (sofern verfügbar)

Wo trage ich die Pflegekosten in meiner Steuererklärung ein?

Dafür sind die Zeilen 67-70 da. In Zeile 67 können Sie die Art und die Summe der außergewöhnlichen Belastungen eintragen. Davon müssen Sie dann, ebenfalls in Zeile 67, die Leistungen abziehen, die Sie dafür erhalten haben, beispielsweise das Pflegegeld.
Haushaltsnahe Dienstleistungen tragen Sie in Zeile 68-70 ein.

Für den Pflege-Pauschbetrag sind die Zeilen 65-66 vorgesehen.

Diese Zeilen befinden sich sämtlich auf Seite 3 Ihrer Steuererklärung.

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