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Pflegesachleistung – Voraussetzungen und Leistungen nach Pflegegraden

Geschrieben von am 3. Januar 2022
Kategorie: Pflegegesetze

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Pflegebedürftige, die von einem Pflegedienst gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Hier erfahren Sie alles über dieses Thema.

Inhalt:

Weiterführende Infos

Was ist die Pflegesachleistung?

Die Pflegesachleistung oder ambulante Sachleistung ist eine Leistung, die ein pflegebedürftiger Mensch von seiner Pflegekasse erhält. Mit ihr wird die professionelle Pflege bzw. Versorgung in der eigenen Häuslichkeit des Pflegebedürftigen finanziert. Voraussetzung dafür, dass man die ambulante Sachleistung erhält, ist die Einstufung in einen Pflegegrad.

Wie hoch sind die Leistungen der Pflegesachleistung?

Pflegesachleistung

Wie bei allen Geldern, die Pflegebedürftige gemäß der Pflegeversicherung von den Pflegekassen erhalten, richtet sich die Höhe der Ansprüche auf die Pflegesachleistungen nach dem Pflegegrad, der dem pflegebedürftigen Menschen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zugewiesen wurde.

Pflegesachleistungen je Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 724€
  • Pflegegrad 3: 1.363€
  • Pflegegrad 4: 1.693€
  • Pflegegrad 5: 2.095€

Höhe der ambulanten Sachleistung nach Pflegegrad

Je nach Pflegegrad, den man vom MDK erhalten hat, erhält man unterschiedliche ambulante Sachleistungen von der Pflegekasse.

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Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

Ein Mensch, dessen Pflegebedürftigkeit durch den Pflegegrad 1 definiert wird, erhält noch keine ambulante Sachleistung. Die Einschränkung der Selbstständigkeit, die der MDK bei ihm festgestellt hat, ist noch nicht ausreichend für den Anspruch auf Leistungen für die Pflege.

Allerdings hat die pflegebedürftige Person, da sie dennoch in einen Pflegegrad eingestuft wurde, Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Dieser Entlastungsbetrag beläuft sich auf 125 Euro im Monat, die ihm seitens der Pflegeversicherung zustehen. Alle pflegebedürftigen Menschen, die ambulant gepflegt werden, haben Anspruch auf diese Gelder.

Weitere Informationen zum Pflegegrad 1 finden Sie hier.

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Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Wurde man in den Pflegegrad 2 eingestuft, erhält man 724 Euro pro Monat von der Pflegekasse. Der Pflegegrad 2 ist besonders, da Menschen, die bis Ende 2016 unter die Pflegestufe 0 fielen, nun dieselben Gelder beziehen wie Menschen, die in dieser Zeit die Pflegestufe 1 hatten. Dies bedeutet eine massive Höherbewertung der eingeschränkten Alltagskompetenz (in den meisten Fällen Demenz).

Zur Info

Hier finden Sie Informationen und Tipps zum Umgang mit Menschen mit Demenz.

Alle Informationen zum Pflegegrad 2 können Sie sich hier ansehen.

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Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Mit dem Grad 3 erhält eine pflegebedürftige Person im Monat 1.363 Euro an ambulanten Sachleistungen für Versorgung, Betreuung und Pflege.

Hier erhalten Sie sämtliche Informationen zum Pflegegrad 3.

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Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Einem Menschen, der den Grad 4 hat, stehen Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 Euro im Monat seitens der Pflegeversicherung zu.

Sehen Sie sich hier alle Informationen zum Pflegegrad 4 an.

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Pflegesachleistung bei Pflegegrad 5

Mit dem Grad 5 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf ambulante Sachleistungen in Höhe von 2.095 Euro monatlich.

Alle Informationen zum Pflegegrad 5 finden Sie hier.

Für mehr Informationen halten Sie sich bitte an unseren Beitrag zu den Pflegegraden. Dort finden Sie auch die genauen Hinweise auf die eingeschränkte Alltagskompetenz bzw. den Härtefall bei der Überleitung.

Welche zusätzliche Unterstützung gibt es?

Abgesehen von der Pflegesachleistung haben alle Pflegebedürftigen, die ambulant gepflegt werden, zudem Anspruch auf weitere Leistungen.

Anja Franken 01

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Dieser Entlastungsbetrag sichert einem Pflegebedürftigen, gleich welchen Pflegegrades, monatliche Leistungen von 125 Euro seitens der Pflegekasse zu. Diese Leistungen sind zweckgebunden. #

In unserem ausführlichen Beitrag zu den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erklären wir Ihnen, für was genau Sie das Geld einsetzen können.

Die Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung ist eine Mischform aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Sie dient dazu, die häusliche Pflege direkt und individuell an die Pflegebedürftigkeit der pflegebedürftigen Person anzugleichen. Dabei verfährt man in zwei Schritten. Zunächst definiert man mit einem Pflegedienst die Aufgaben, die dieser übernehmen soll. Der Pflegedienst berechnet die Kosten für die Pflege. Diese Kosten entsprechen einem gewissen Prozentsatz der Pflegesachleistung. Die Prozentzahl, die übrig bleibt, wird auf das Pflegegeld übertragen und dem Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt. Damit kann er die Privatpersonen, die die häusliche Pflege des Pflegedienstes ergänzen, entschädigen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Fällt eine private Pflegeperson aus (etwa durch Urlaub, Krankheit oder ähnliches), ist es möglich, Verhinderungspflege zu beziehen. Dafür stehen im Jahr 1.612€ zur Verfügung, die für maximal 42 Tage Verhinderungspflege aufgewandt werden können.


In unserem Beitrag zur Verhinderungspflege haben wir alle Informationen zu diesem Thema für Sie dargelegt.

Kurzzeitpflege ist ein ähnliches Konzept: Wenn eine private Pflegeperson entfällt, ist es dem pflegebedürftigen Menschen auch möglich, kurzzeitig in eine Einrichtung für Kurzzeitpflege zu ziehen. Dafür stehen ebenfalls 1.774€ pro Jahr zur Verfügung, allerdings für einen Zeitraum von 56 Tagen.
Nutzt man die Verhinderungspflege in einem Jahr nicht, kann der volle Betrag von 1.774€ für die Kurzzeitpflege verwandt werden, sodass dann für die Kurzzeitpflege 3.386€ zur Verfügung stehen.
Umgekehrt ist es auch möglich: So kann man die Hälfte der Gelder für die Kurzzeitpflege zu seiner Verhinderungspflege nutzen. Das entspricht dann 2.499€ im Jahr.

Das betreute Wohnen der Jedermann Gruppe

In unserem Betreuten Wohnen können die Bewohner ihr Leben ganz normal weiterleben und nur bei Bedarf genau die Pflege in Anspruch nehmen, die sie benötigen.

Betreutes Wohnen bieten wir an 3 Standorten in Brandenburg an der Havel an:

Mehr Infos zum Betreuten Wohnen finden Sie hier.

barrierefrei wohnen

Wohnraumanpassung

Ambulant gepflegte Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung beim Umbau ihrer Wohnen, um diese barrierefrei zu gestalten. Pro Umbaumaßnahme stehen 4.000€ zur Verfügung. "Maßnahme" definiert sich hier jedoch eher als ein Maßnahmenpaket, also die Gesamtheit an Arbeiten, die nötig sind, die Häuslichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt barrierefrei zu machen. Eine weitere Maßnahme wird erst subventioniert, wenn eine deutliche Verschlechterung des Zustands des pflegebedürftigen Menschen eintritt.

Mehr Infos erhalten Sie in unserem Beitrag zu barrierefreiem Wohnen.

In einem eigenen Beitrag sind wir auch auf die Finanzierungsmöglichkeiten für barrierefreies Wohnen zu sprechen gekommen.

Pflegehilfsmittel

Von seiten der Pflegekasse stehen auch Gelder für unterschiedlichste Pflegemittel bereit, die für die Pflege vonnöten sind. Das bezieht sich beispielsweise auf Geräte für den Hausnotruf, Messgeräte und Verbrauchsmaterialien.
Der Hausnotruf wird mit 23€ monatlich unterstützt. Für alle weiteren Hilfsmittel stehen pauschal 40€ im Monat zur Verfügung.

Pflegesachleistungen, Pflegegeld und stationärer Leistungsbetrag

Ein pflegebedürftiger Mensch hat, je nach der Art seiner Pflege, Anspruch auf verschiedene Leistungen seitens seiner Pflegekasse.

Die Pflegesachleisung (bzw. ambulante Sachleistungen) erhält nach § 36 SGB XI eine pflegebedürftige Person gemäß der Pflegeversicherung, wenn sie in der eigenen Häuslichkeit eine professionelle Pflege beansprucht. Diese häusliche Pflege wird zumeist von einem Pflegedienst übernommen.

Im Gegensatz dazu hat man nach §37 SGB XI Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie in in der eigenen Häuslichkeit von einer Privatperson gepflegt wird, also einem Familienmitglied oder einem Bekannten.

Der stationäre Leistungsbetrag steht Pflegebedürftigen nach §43 SGB XI seitens der Pflegeversicherung zu, die in vollstationären Einrichtungen, also in einem Pflegeheim, gepflegt werden.

Zusätzlich zu dieser Leistung, die die Pflegekasse entrichtet, müssen jedoch der bundesdurchschnittliche Eigenanteil sowie ein individueller Betrag, den jedes Heim gesondert berechnet, von den Pflegebedürftigen selbst gezahlt werden, um die Pflege im Heim zu finanzieren.

Wie beantrage ich die Pflegesachleistung?

Pflegegrad beantragen

Zunächst einmal müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Begutachtung stellen. Die Krankenkasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der dann gemäß des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) die Pflegebedürftigkeit feststellt.

Sehen Sie sich unseren Beitrag zur Antragstellung an, um genau zu erfahren, was Sie wissen müssen, um einen Pflegegeld bzw. ambulante Sachleistungen zu beantragen.

Dort finden Sie auch ein kostenloses Musterexemplar für die Antragstellung.

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