Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI – ein Interview mit Anja Franken
Geschrieben von Johannes Schleicher am 2. Juni 2016
Kategorien: Pflege, Pflegegesetze
Das Angebot der zusätzlichen Betreuungsleistungen der Jedermann Gruppe nach §45b SGB XI
Für Pflegebedürftige gestaltet sich der Alltag oft einsam, da die Menschen in ihrem Umfeld weiter ihrem Leben nachgehen, während sie selbst dazu nicht mehr die Möglichkeit haben. Umso wichtiger ist es, diesen Menschen dabei zu helfen, sich weiterhin in die Gesellschaft zu integrieren. Aus diesem Grund bietet die Jedermann Gruppe zusätzliche Betreuungsleistungen an, die genau das zum Ziel haben.
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können von jedem Menschen in Anspruch genommen werden, der unter §45b des SGB XI fällt. Der Paragraph gilt für alle Menschen ab Pflegestufe 0, auch ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Er gestattet neben der Einzelbetreuung auch eine Gruppenbetreuung und verschiedene andere Leistungen, die in Anspruch genommen werden können. Wir haben Anja Franken, die sich um die individuelle Betreuung von pflegebedürftigen Menschen kümmert, interviewt, um Ihnen Einblicke zu gewähren, worum es dabei geht und warum zusätzliche Betreuungsleistungen auch für Ihren Angehörigen in Frage kommen könnten.
Wie bist du auf den Bereich der zusätzlichen Betreuungsleistungen gekommen?
Das hat vor allem zwei Gründe. Erstens gibt es wegen des neuen Pflegegesetzes, das zusätzliche Betreuungsleistungen vorsieht, einen höheren Bedarf an Betreuung. Zweitens passt dieses Berufsfeld auch sehr zu mir: Mir gefällt der direkte Umgang mit dem Patienten. Mir gefällt auch, dass man individuell auf die Person eingehen kann. Und ich bin der Meinung, dass eine biographiebezogene Betreuung das Beste ist, das man für einen Menschen tun kann, um auf ihn einzugehen. Außerdem bin ich sehr empathiefähig, was mir dabei hilft, zu erkennen, was die Menschen möchten.
Welche Patienten betreust du?
Das ist ganz unterschiedlich. Ich betreue sowohl Kinder als auch erwachsene Menschen. Generell betreue ich alle Menschen, die unter §45b SGB XI fallen und die betreut werden wollen.
Wie viele Patienten betreust du gleichzeitig und warum?
Ich betreue meine Patienten immer nur einzeln. Das ist mir sehr wichtig, denn man kann sich dann 100%ig auf den Patienten konzentrieren und nur so wird man der Aufgabe einer richtigen Betreuung gerecht. Das hat sich auch in der Praxis schon bewährt.
Meine Herangehensweise ist eigentlich immer erst mal die, dass ich mich mit der Biographie des Patienten auseinandersetze, ihn sozusagen erst einmal kennen lerne.
Was machst du genau mit deinen Patienten?
Da gibt es vieles, was wir gemeinsam tun können! Ein paar Beispiele sind, dass ich meine Patienten bei ihren Therapien begleite, also dort auch aktiv mithelfe, dass ich gemeinsam mit ihnen Spaziergänge unternehme oder dass ich Gesellschaftsspiele mit ihnen spiele. Gesellschaftsspiele sind eine großartige Beschäftigung, weil sie nicht nur Spaß machen, sondern auch die Fein- und die Grobmotorik erhalten. Abgesehen davon helfe ich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, aber auch bei der eigenverantwortlichen Organisation bestimmter Hilfeleistungen. Mir ist es einfach wichtig, dass ich dem Patienten konkrete Hilfestellungen geben kann. Und dass ihm Spaß macht, was wir gerade tun. Deswegen stimme ich die Betreuung auch immer individuell auf den Patienten ab.
Was ist für dich das wichtigste im Umgang mit den Patienten?
Das Wichtigste ist mir bei meiner Arbeit, dass die Autonomie der Menschen, die ich betreue, erhalten bleibt. Jeder Mensch sollte Dinge tun können, die er gerne macht, die ihm gefallen und die seine Selbstständigkeit erhalten. Und dabei möchte ich gerne helfen.
Welche Möglichkeiten siehst du in der Betreuung von Patienten, wie du sie machst?
Durch die Betreuung können die Menschen mehr am Gesellschaftsleben teilhaben, was sich vor allem aus den Spaziergängen ergibt. Es kommt auch ein bisschen mehr Tagesstruktur in den Alltag und soziale Kontakte mehren sich. Außerdem bedeutet es auch einiges an Wertschätzung, die dem betreuten Menschen entgegen gebracht wird - man verbringt Zeit mit ihm, achtet auf seine Bedürfnisse, seine Interessen und verschönt ihm einfach seinen Tag. Mit einem Wort: Inklusion. Das ist die Chance, die sich mit der Betreuung bietet.
Vielen Dank, Anja, für deine Zeit und die Beantwortung unserer Fragen!
Benötigt Ihr Angehöriger eine Betreuung?
Seit Januar 2015 richtet sich der §45b SGB XI an alle Pflegebedürftigen, das heißt, dass eine Betreuungsleistung auch für Menschen mit der Pflegestufe 0 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz schon gewährt wird.
Falls auch Sie einen Angehörigen haben, dem eine Betreuung gut tun würde, dann kontaktieren Sie uns einfach!