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Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

Geschrieben von Johannes Schleicher am 18. November 2019
Kategorie: Pflegegesetze

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Das "Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland", kurz "Hospiz- und Palliativgesetz" (HPG) enthält ein vielseitiges Maßnahmenpaket zur Förderung der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.

Inhalt:

Weiterführende Informationen

Jeder soll die Gewissheit haben, am Lebensende gut betreut und versorgt zu werden,“ so der Bundesgesundheitsminister a.D. Hermann Gröhe.

Das Gesetz soll nicht nur die pflegerische und medizinische, sondern auch die psychologische und seelsorgerische Seite der Palliativpflege stärken, und dies flächendeckend, also vor allem in Regionen, in denen Palliativpflege noch nicht jeder in Anspruch nehmen kann, der sie benötigt.

Das Hospiz- und Palliativgesetz ist zum 08.12.2015 in Kraft getreten.

Die Verbesserungen in Kürze

  • Palliativversorgung in der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung wird gestärkt
  • Spezialisierte Palliativversorgung wird gestärkt
  • Pflegeheime und Krankenhäuser werden darin unterstützt, eine Palliativkultur zu entwickeln
  • Verbesserung der Finanzierung von Hospizdiensten und stationären Hospizen
  • Versicherte werden umfassend über bestehende Angebote der Palliativversorgung informiert

Die einzelnen Punkte des Gesetzes

Das Gesetz hat das Ziel, die palliative Versorgung in Deutschland zu verbessern. Außerdem sollen die Menschen, die Palliativpflege benötigen, umfassender darüber informiert werden, welche Möglichkeiten und welche Hilfe ihnen offen stehen.

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Eingliederung der Palliativversorgung in die Krankenversicherung

Mit dem PHG ist die Palliativversorgung Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Dies bezweckt nicht nur, dass die Palliativversorgung selbst qualitativer wird, sondern auch, dass Haus und Fachärzte sich zusätzlich für die Palliativmedizin qualifizieren können und dass die Netzwerkarbeit leichter gefördert werden kann.
Abgesehen davon erhält die Palliativpflege auch im Rahmen der Hauskrankenpflege bzw. der ambulanten Intensivpflege eine gewichtigere Rolle.

Zusammenfassung der Bundestagsdebatte über das Gesetz

Mehr finanzielle Unterstützung für Hospize

Krankenkassen mussten nach dem Gesetz ihre Mindestzuschüsse zu Kinder- und Erwachsenenhospizen um 25% erhöhen. Diese Zahl bezieht sich auf Tagessätze pro betreutem Versicherten. Von 2015 nach 2016 bedeutete das eine Erhöhung von 198 Euro auf 261 Euro pro Tag pro Versichertem. 2017 belief sich diese Summe auf 267,75.

Das ist aber noch nicht alles. Eine bundesweite Regelung sieht vor, dass die Hospize einen Anteil ihrer laufenden Kosten durch Spenden decken. So soll rein gewinnbringendes Arbeiten vermieden werden. Der Anteil, den Hospize durch Spenden decken mussten, betrug 2015 noch 10%. Mittlerweile sind es nur noch 5%. Das heißt, dass die Krankenkassen Hospize jetzt nicht nur zu 90%, sondern zu 95% finanzieren.

Unterstützung bei Personalkosten & Sachkosten

Unter Sachkosten fallen beispielsweise die Fahrtkosten, die ehrenamtliche Sterbebegleiter haben. Dies trägt dazu bei, die ehrenamtliche Tätigkeit finanziell zu entlasten, wodurch die Hürde, ein solches Ehrenamt aufzunehmen, natürlich auch kleiner wird. Allerdings gilt das nur für ambulante Palliativversorgung.

Ehrenamtliche Sterbebegleiterin Johanna über ihre Tätigkeit

Zuschüsse zu Personalkosten ermöglichen darüber hinaus mehr Freiraum, der zum Beispiel für die Trauerbegleitung von Angehörigen genutzt werden kann.

Stärkung der ambulanten Palliativversorgung

Einerseits ergeben sich die Verbesserungen der SAPV, also der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung, schon aus ihrer Eingliederung in die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Außerdem wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, dass die Palliativversorgung auch länger als die sonst üblichen 4 Wochen verordnet werden kann.
Um ländlichen Regionen eine ausreichende Palliativversorgung anbieten zu können, wird darüber hinaus ganz konkret der Ausbau von SAPV-Teams unterstützt.

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Stärkung der Palliativversorgung in Pflegeheimen

Das Abschließen von Kooperationsverträgen zwischen Pflegeheimen und Haus- und Fachärzten ist jetzt verpflichtend. Die dadurch entstandene Kooperation muss transparent gemacht werden. Ärzte, die sich daran beteiligen, werden zusätzlich vergütet.

Dadurch sollen Pflegeheime die gesetzliche Grundlage dafür erhalten, dass die Palliativpflege dort ihren Raum findet und die Bewohner sie nutzen können.

Auch Krankenhäuser können die Palliativversorgung in Anspruch nehmen, wenn sie keine eigene im Haus haben.
Sollte ein Krankenhaus eine Palliativstation einrichten wollen, können dafür individuelle Vereinbarungen mit den Kostenträgern getroffen werden.

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Beratung von Versicherten

Versicherte haben Anspruch auf Beratung seitens der Krankenkassen, was die Auswahl und die Inanspruchnahme der Leistungen der Palliativpflege angeht. Außerdem müssen die Krankenkassen ihnen auch bei der Inanspruchnahme helfen.
Darüber hinaus informieren die Krankenkassen auch über rechtliche Verfügungen für die persönliche Vorsorge für das Lebensende, so etwa die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.

Pflegegeld

Wer profitiert von dem Gesetz? Und wer zahlt?

Es profitieren in erster Linie die Menschen, die Palliativpflege in Anspruch nehmen möchten bzw. müssen. Darüber hinaus profitieren aber auch Pflegekräfte und ehrenamtlich Tätige, da erstere mehr Zeit für eine somit auch qualitativere Arbeit erhalten und letztere beispielsweise ihre Fahrtkosten etc. subventioniert bekommen.

Die Kosten sind von den Krankenkassen zu tragen, was heißt, dass sie auf den Beitragszahler übertragen werden. In ihrem Flyer zum Hospiz- und Palliativgesetz hat das Bundesministerium für Gesundheit angegeben, dass Mehrausgaben in Höhe eines unteren bis mittleren dreistelligen Millionenbetrages (in Euro) erwartet werden.

Kritik Pflegereform

Kritik am Gesetz

Das Gesetz wurde grundsätzlich von den meisten Parteien begrüßt. Kritik bezog sich vor allem darauf, dass das Gesetz nicht genug Unterstützung gewährleiste, bzw. darauf, dass die Umsetzung mangelhaft erfolge.

Claus Fussek, Sozialarbeiter und Buchautor, ist der Meinung, das Hospiz- und Palliativgesetz ginge noch nicht weit genug. "Manchmal habe ich den Eindruck, man versucht hier, mit einer Wasserpistole einen Waldbrand zu löschen," so Fussek zum Gesetz.
Dabei bezieht er sich jedoch eher auf die Gesamtsituation in der Pflege, die eine adäquate Betreuung von sterbenden Menschen in Pflegeheimen nicht zulasse.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/hospiz-und-palliativgesetz-wir-duerfen-die-menschen-nicht-100.html

Der Meinung, dass mehr geregelt werden und mehr Gelder bereitgestellt werden müssten, sind auch der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland: Ein Sterben in Würde sei nur möglich, wenn Palliativpflege zum selbstverständlichen Bestandteil jeglicher pflegerischer Versorgung würde – und dies sei nur mit wesentlich mehr Geld möglich.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/172389/Hospiz-und-Palliativgesetz-Es-ginge-noch-besser-als-geplant

Ein weiteres Problem ergibt sich der Ärztezeitung zufolge dadurch, dass SAPV-Verträge europaweit ausgeschrieben werden müssen, was den Prozess des Ausbaus horrend verzögert.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Politik/Sterben-in-Wuerde-307789.html

Hausärztechef Ulrich-Weigelt hat die Bilanz gezogen, dass mit der Spezialisierung der Fachärzte für Palliativmedizin die hausärztliche Versorgung ausgehöhlt würde.
Das müsse, so Ärztezeitung, Verteilungskonflikte zur Folge haben, die die Weiterentwicklung der Palliativpflege behindern würden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Politik/Weigeldt-greift-Kassen-und-KBV-scharf-an-310852.html
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Sterben-in-Wuerde-307789.html

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