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Das persönliche Budget – Gelder für die selbstbestimmte Pflege

Geschrieben von Johannes Schleicher am 9. August 2017
Kategorie: Pflegegesetze

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Das persönliche Budget ist eine 2008 eingeführte Geldleistung, die Menschen mit Behinderung beanspruchen können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Inhalt:

Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Pflegesachleistungen und soll dazu dienen, die Selbstbestimmtheit des Budgetnehmers zu gewährleisten. Mit dem persönlichen Budget kann der Budgetnehmer selbst Assistenzen bzw. Hilfen für genau die Leistungen einstellen, bei denen er Unterstützung braucht.

Seit Anfang des Jahres 2008 haben Menschen mit Behinderung bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, rechtlichen Anspruch auf das Budget.

Was ist das persönliche Budget genau?

Das persönliche Budget kann für ein relativ weites Leistungsspektrum beantragt werden, das sich von Rehabilitationsmaßnahmen über Sozialisierungsmaßnahmen bis hin zu Leistungen der Pflegeversicherung hin erstreckt.

Jeder Mensch mit Behinderung hat einen Anspruch auf diese Leistungen, unabhängig vom Alter. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf Teilhabe am sozialen Leben und auf Selbstbestimmung.

Ein Recht auf Selbstbestimmung und Sozialisierung & Teilhabe

Die Besonderheit des persönlichen Budgets liegt darin, dass, ähnlich wie beim Pflegegeld, der Mensch mit Behinderung die Bezüge selbst erhält und diese nicht, wie bei den Pflegesachleistungen, direkt an den betreuenden Pflegedienst gehen.

Dadurch erhält man die vollständige Kontrolle über die Ausgaben und die Leistungen, die er einkauft, was der Selbstbestimmung weitaus mehr entspricht. Durch die Wahl persönlicher Assistenzen oder Hilfen kann er darüber hinaus einen weitaus größeren Einfluss darauf ausüben, welche Person denn letzten Endes angestellt wird, was auch zwischenmenschlich von Vorteil ist.

sozialleben

Das persönliche Budget soll neben den Leistungen der Pflegekasse vor allem Maßnahmen ermöglichen, die es den Menschen mit Behinderung erlauben, weiterhin ihre sozialen Kontakte zu pflegen oder etwas zu unternehmen, damit der Anschluss ans soziale Umfeld nicht abreißt und weiterhin eine Teilhabe besteht.

Welche Leistungen kann man mit dem persönlichen Budget bezahlen?

Ziel des persönlichen Budgets sind die Selbstbestimmung und die Teilhabe am Leben. Demgemäß können auch die dafür nötigen Leistungen mit dem persönlichen Budget vergolten werden.

  • Pflegeleistungen (Grundpflege und Behandlungspflege)
  • Hilfe bei Wohnen und Haushalt
  • Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben und am sozialen Leben (Rehabilitation)

Generell kann man Leistungen für wiederkehrende Bedürfnisse sowie Rehabilitationsleistungen jedweder Art unterscheiden (§17 SGB IX). Was im Einzelnen der Fall ist, das entscheidet der Leistungsempfänger.

Wie viel Geld bekommt man?

Da die Selbstbestimmung im Vordergrund des persönlichen Budgets steht, ist es offensichtlich, dass der Mensch mit Behinderung selbst über das Geld verfügt, welches er über sein persönliches Budget bezieht. Allerdings ist es auch möglich, das Geld durch eine Vertrauensperson verwalten zu lassen.

servicestelle

Welche Dienste man bezieht, wird individuell von einer Servicestelle ermittelt, ist also zunächst unabhängig vom Pflegegrad. Mit dieser wird ganz genau besprochen, welche Dienste der Antragsteller in Anspruch nehmen möchte und welche davon ihm auch zustehen. Aufgrund des Leistungskatalogs, der sich daraufhin ergibt, erhält der Antragsteller dann ein gewisses persönliches Budget.

Es ist festgelegt, dass die Höhe des persönlichen Budgets nicht die Höhe der Sachleistungen übersteigen darf, die der Antragsteller sonst erhalten würde. In einzelnen Fällen wird jedoch auch mehr ausgezahlt – die Entscheidung darüber ist sehr individuell und abhängig von vielen Faktoren, die dann im einzelnen definiert werden.

Die durchschnittliche Summe, die man mit dem persönlichen Budget erhält, beläuft sich auf 200€ - 800€ monatlich. Es sind aber auch bereits wesentlich niedrigere sowie wesentlich höhere Summen ausbezahlt worden.

Zur Info

Man kann das persönliche Budget auch in Kombination mit den Pflegesachleistungen erhalten, ähnlich der Kombinationsleistung. Damit wird ein gewisser Teil der Kosten über die Pflegesachleistungen abgerechnet, welche direkt an den entsprechenden Pflegedienst gezahlt werden. Der andere Teil der Kosten wird dann individuell über das persönliche Budget abgerechnet.

Wer darf mit dem persönlichen Budget bezahlt werden?

Das persönliche Budget fungiert als Alternative zu den Pflegesachleistungen. Dementsprechend dient es vorderrangig dazu, professionelle Dienstleister zu bezahlen. Allerdings kann man auch entfernte Familienmitglieder oder Freunde mit dem persönlichen Budget entlohnen. Insofern ist es auch ein Ersatz für das Pflegegeld. Worauf man dabei allerdings achten muss, ist das Verwandtschaftsverhältnis. Nahe Verwandte (Eltern, Geschwister, Kinder) haben eine sogenannte Beistandspflicht. Verwandte ab dem 2. Verwandtschaftsgrad können allerdings schon über das persönliche Budget bezahlt werden.

Wer zahlt das persönliche Budget?

Es gibt mehrere Leistungsträger, die dafür infrage kommen (§6 SGB IX):

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Kriegsopferversorgung
  • Öffentliche Jugendhilfe
  • Sozialhilfe

Welcher Träger konkret infrage kommt, hängt von den Leistungen ab, die bezogen werden. Die Leistungen werden in §6 SGB IX eindeutig zugewiesen.

Es ist auch möglich, dass verschiedene Leistungsträger gemeinsam das persönliche Budget eines Menschen mit Behinderung erbringen. In diesem Fall spricht man von einer trägerübergreifenden Komplexleistung.

Wie muss man das persönliche Budget beantragen?

Man kann das persönliche Budget bei einem der möglichen Kostenträger beantragen, die unter §6 SGB IX aufgelistet sind.

Anschließend wird in einem Beratungszentrum bzw. einer Servicestelle geklärt, welche Leistungen durch das persönliche Budget gedeckt werden.

Der kontaktierte Kostenträger überprüft dann anhand der Informationen, welcher Kostenträger tatsächlich zuständig ist und leitet den Antrag gegebenenfalls weiter.

meeting

In einem weiteren Schritt folgt ein Gespräch des Antragstellers mit dem Kostenträger. Dieses Gespräch nennt sich Bedarfsfeststellungsverfahren. Aufgrund dieses Gesprächs entscheidet der Kostenträger binnen einer Woche, was dem Menschen mit Behinderung genau bewilligt wird. Die bewilligten Gelder werden dann schriftlich festgehalten und vom Antragsteller akzeptiert.

Falls die Leistungen zu sehr von dem abweichen, was mit der Servicestelle besprochen wurde oder was man selbst für nötig erachtet, kann man innerhalb von 4 Wochen auch Widerspruch einlegen.

Sie haben Fragen rund ums persönliche Budget?

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bietet eine umfassende und kompetente Beratung. Es steht Ihnen zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:

  • Montag-Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mit der folgenden Durchwahl gelangen Sie zum Bürgertelefon für alle Themen der Pflegeversicherung:

030 / 340 60 66 - 02

Für Gehörlose und Hörgeschädigte gibt es die Faxnummer
030 / 340 60 66 - 07

sowie die Email-Adressen: info.deaf@bmg.bund.de und info.gehoerlos@bmg.bund.de

Ein Gebärdentelefon steht ebenfalls zur Verfügung:
ISDN-Bildtelefon: 030 / 340 60 66 - 08
Video over IP: gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de

Daneben gibt es selbstverständlich auch andere Stellen, an die Sie sich wenden können, wie beispielsweise die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL). Die hotline der ISL ist die folgende.

01805 - 474712

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