
Reisen mit Beatmung – Urlaub und Intensivpflege
Geschrieben von Johannes Schleicher am 20. Juli 2016
Kategorien: Intensivpflege, Pflegetipps
Teilhabe am Leben bedeutet unter anderem, dass nicht nur Dinge getan werden, die getan werden müssen, sondern auch solche, die Spaß machen! Und mit Spaß ist hier nicht nur Online-Gaming, Briefmarken sammeln bzw. das Schlager-Stadel auf ZDF gemeint, sondern Action!
Das Reisen haben wir deshalb als Beispiel gewählt, weil es eine stressige Sache ist. Deswegen besteht oftmals die Annahme, dass das Reisen für einen Beatmungspatienten ein absolutes No-Go ist.
Und sobald erklärt wurde, dass das sehr wohl möglich ist, fallen eventuell die Barrieren, sich andere Dinge mit und für Beatmungspatienten zu überlegen, die eine Abwechslung zum “Couch-Alltag” bieten.
Vor Reiseantritt
Einfach zwei paar Socken und einen Schnorchel in den Rucksack knallen und in den Flieger steigen, das wird wohl eher ein Ding der Unmöglichkeit sein. Die Reise eines Beatmungspatienten will geplant sein.
Hilfe bekommt man aber vielerorts angeboten: Bei Behindertenverbänden zum Beispiel, oder bei Spezialreiseveranstaltern. Mitunter können auch herkömmliche Reisebüros mit Informationen dienen, die für den Spezialfall Beatmung wichtig sind.
Was vor der Reise zu planen ist, ist zunächst einmal die Anzahl der Pflegekräfte. Die Reisekosten für das Pflegepersonal (Unterkunft, Verpflegung, Transport) muss dabei der Patient stemmen, wobei ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden kann. Alternativ kann man sich auch überlegen, ob man Pflegekräfte vor Ort nehmen will bzw. kann - in diesem Fall kann man sich bei der Krankenkasse darüber erkundigen, ob die Kosten übernommen werden.
Außerdem muss die Art der Beförderung geklärt werden. Für jedes Fortbewegungsmittel sind verschiedene Vorkehrungen vonnöten, wobei natürlich das Flugzeug die meisten Anforderungen stellt. Zur Flugreise jedoch später mehr.
Wohin soll’s gehen?
Ansonsten sollte man sich über den Ort informieren, an den man reisen will. Für einen Menschen, der eine Beatmung benötigt, ist hier das Klima nicht unwichtig.
Generell sollten extreme Klimata vermieden werden - sowohl zu trockenes als auch zu feuchtes Klima kann anstrengend werden. Das heißt, man sollte von der Sahara und auch von Ländern wie Thailand oder Indonesien Abstand nehmen. Möglich ist die Reise dorthin selbstverständlich, aber sie ist verbunden mit einem Mehraufwand an Kraft und gefährlich kann es überdies auch werden. Bei hoher Luftfeuchtigkeit zum Beispiel sammelt sich viel mehr Sekret in den Atemwegen an, welches dann wiederum auch öfter abgesaugt werden muss.
Sie benötigen Intensivpflege in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt?
Was muss der Urlaubsort können?
Neben dem bereits erwähnten Klima sollte der Urlaubsort an sich nur zwei Anforderungen erfüllen: Erstens sollte er den persönlichen Bedürfnissen entsprechen, was heißt, dass er beispielsweise rollstuhltauglich sein sollte. Zweitens: Im Notfall sollte Hilfe da sein. Man sollte also sicher gehen, dass ein Händler für technische Hilfsmittel vor Ort ist, dass eine Sauerstoffversorgung möglich ist und dass ein Arzt bzw. Krankenhaus in erreichbarer Nähe zu finden ist.
Darüber hinaus gibt es jedoch auch Urlaubsorte, die sich speziell auf den Aufenthalt von Menschen mit körperlichen Einschränkungen eingerichtet haben. Genannt sei hier der Anschaulichkeit halber das Hotel Mar Y Sol auf Teneriffa, das behindertengerechte Reisen und Aufenthalte anbietet.
Geräte im Urlaub
Viele Patienten, die beatmet werden, sind bewegungslos und brauchen daher einen Rollstuhl. Wer jetzt denkt, dass der Urlaub am Strand somit ins Wasser fällt, hat weit gefehlt, denn es gibt zahlreiche Geräte, die es auch einem bewegungslosen Beatmungspatienten erlauben, das kühle Nass um sich herum zu spüren bzw. am Strand entlang lustzuwandeln.

Versicherungen und mehr
Es ist zu empfehlen, sich auch eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport sowie eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung zuzulegen, da man so nicht auf Teufel komm raus in den Urlaub fahren muss, obwohl man am Ende doch lieber zu Hause bleiben würde, aus welchem Grund auch immer.
Eine Gepäckversicherung macht auch Sinn, da die Beatmungsgeräte einiges kosten und deren Verlust, Beschädigung etc. somit von der Versicherung gedeckt werden.
Was man darüber hinaus benötigt, ist eine Reisetauglichkeitsbescheinigung, eine Flugtauglichkeitsbescheinigung, sollte ein Flugzeug im Reiseplan mit inbegriffen sein, sowie eine Unbedenklichkeitserklärung für die Beatmungsgeräte.
Die Unbedenklichkeitserklärung
Unter einer Unbedenklichkeitserklärung versteht man, dass eine Bestätigung des Herstellers der mitgebrachten Beatmungsmaschinen vorliegt, dass diese Maschinen flugtauglich sind, sprich, den Flugverkehr nicht behindern werden.. Eine entsprechende Liste von Geräten, die von den Fluggesellschaften zugelassen werden, kann man sich auf der Seite europeanlung.org ansehen.
Was mobile Sauerstoffkonzentratoren angeht, so benötigen diese eine Zulassung, die bescheinigt, dass sie im Flugverkehr genutzt werden können. Derzeit richten sich die Airlines in dieser Hinsicht nach den Vorgaben der FAA. Leider besteht die Seite nur in englischer Sprache.
Die Flugtauglichkeitsbescheinigung
Drei Dinge sind hier wichtig. Erstens darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Tage sein, das heißt, sie muss kurz vor der Reise vom Arzt ausgestellt werden. Zweitens muss sie beinhalten, wie lange Sauerstoff oder Beatmung genutzt werden und welche Sauerstoff-Flussrate vorliegt. Und drittens muss darin stehen, dass die beatmete Person auf Warnsignale der technischen Hilfsmittel reagieren kann.
Beatmung während des Fluges

Medizinische Hilfsmittel und Pflegeutensilien gelten als Sondergepäck und müssen als solches kostenlos von den Airlines mitgenommen werden. Allerdings muss man sie vorher anmelden. An sich sind elektronische Geräte ja verboten (§ 27 Abs. 3 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes), aber Medizintechnik bildet eine Ausnahme. Die Airlines können hier jedoch selbst noch einmal Verschärfungen an den geltenden Regeln vornehmen.
Beatmungsgeräte können während des Flugs benutzt werden, jedoch nicht dauerhaft, nicht während des Starts oder der Landung und auch nicht während Turbulenzen. Eine Teilnutzung ist jedoch möglich, wobei die Geräte, die zur Beatmung genutzt werden, mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Airline angemeldet werden müssen.
Beatmungsgeräte dürfen nicht an eine Stromquelle des Flugzeugs angeschlossen werden, weswegen man unbedingt ausreichend Akkus mitbringen sollte. Erlaubt sind nur Lithium-Ionen-Akkus mit max. 160 Wh. Ein OpenPack bzw. PowerPack ist im Flugverkehr nicht gestattet.
Generell muss allerdings gesagt sein, dass Fluggesellschaften sich eher abgeneigt zeigen, einen Menschen, der während des Fluges beatmet werden muss, für den Flug zuzulassen. Das liegt vor allem an den Sicherheitsrisiken, die Beatmungsgeräte in sich bergen können. Aus verschiedenen Gründen gibt es keine klare Linie der Fluggesellschaften, welche Geräte akzeptiert werden oder nicht, doch hat man mit Beatmungsgeräten eher schlechte Karten. Eine Sauerstoffversorgung während des Fluges wird hingegen in den meisten Fällen zugelassen.
Sauerstoff im Flugzeug
Da medizinischer Sauerstoff als Gefahrgut gilt, muss man jedoch auch verschiedene Bedingungen erfüllen, damit er im Flugzeug transportiert werden kann: Er braucht spezielle Behälter, die ein Gewicht von max. 5 kg nicht überschreiten. Die Airline muss die Mitnahme des Sauerstoffs genehmigen, wobei auch nur gasförmiger Sauerstoff in Frage kommt. Auch benötigt man ein ärztliches Attest.
Manche Fluggesellschaften bieten auch Sauerstoff an - gegen Gebühr, versteht sich. Die Angebote variieren hier sehr stark.
Konzentratoren dürfen nur transportiert werden, wenn sie zugelassen sind. Ein Konzentrator bietet sich allerdings als solide Alternative, sollte der eigene Sauerstoff im Urlaub verbraucht werden.
Diese Reisevorbereitungen hören sich jetzt sicher erst mal nach einem ordentlichen Haufen Arbeit an.

Aber steckt man einmal in den Vorbereitungen, wird man sehen, dass das alles machbar ist - genauso wie bei Reisen, an denen kein Beatmungspatient teilnimmt.
Selbstverständlich muss man einige Punkte berücksichtigen, auf die ein Mensch ohne körperliche Einschränkungen nicht achten muss. Dafür wird man allerdings dreifach belohnt, wenn man dann am mallorquinischen Strand entspannt und sich die Sonne auf den Bauch prasseln lässt.